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Zuwendungen

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Zuwendungen an politische Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Natürliche Personen können gemäss Bundesgesetz bei der direkten Bundessteuer bis zu 10’000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter). Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs für ihre Steuern momentan noch selber festlegen. Im Kanton Thurgau besteht eine Abzugsmöglichkeit für finanzielle Zuwendungen an politische Parteien.

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IBAN Die Mitte Thurgau: CH15 8080 8009 1698 4633 4