Bericht aus der Die Mitte | EVP-Fraktion und dem Grossen Rat vom 30. September 2024 von Kantonsrat Norbert Senn, Romanshorn
7. Oktober 2024
Der Grosse Rat hat sich zur halbtägigen WEGA-Sitzung traditionell am Montag in Weinfelden eingefunden. Diese Sitzung ist immer – neben dem anschliessenden Messe-Besuch der WEGA – auch gleichbedeutend mit dem Wechsel des Sitzungsortes von Frauenfeld nach Weinfelden. Die Fraktionssitzungen finden nun für das Winterhalbjahr – vorgängig der Grossratssitzungen – im Gasthof Eisenbahn statt.
Eingestimmt auf die Ratssitzung wurden die Mitglieder des Grossen Rats in einer kurzen Besinnung in der evangelischen Kirche Weinfelden. Danach ging es zum gewohnten Sitzungsablauf. Herzlichen Dank an Elisabeth Rickenbach für die Organisation dieser Einstimmung.
Traktandum 1.: Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden
Zu diesem Thema fand die erste Lesung dieser Gesetzesanpassung statt. Die vorberatende Kommission hat den Titel des Gesetzes von «Gesetz über das Halten von Hunden» auf «Hundegesetz» geändert.
In § 3a wurde eine Änderung angebracht, welche in der Kommission zu intensiven Diskussionen geführt hat. Bei Abs.1 wurde neben einer Streichung auch der Begriff «betreuen» eingefügt. «Wer einen potenziell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten, betreuen oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung.» Wie bereits im Kommissionsbericht ausgeführt, ist auch für mich der Begriff «betreuen» nicht klar definiert.
Ebenfalls muss der neue Abs. 4 den Praxistest noch bestehen, da die Formulierung doch sehr technisch und theoretisch ist: «Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind Hunde, bei denen aufgrund eines Gentests eines anerkannten Labors nachgewiesen ist, dass sie weniger als 50% einer potenziell gefährlichen Hunderasse in sich tragen.»
Ist es demzufolge einfach Pech, wenn es trotzdem zu einem Hundebiss dieser übrigen 50% einer potenziell gefährlichen Hunderasse kommt? Worauf beruht diese 50:50-Vorgabe? Könnte es nicht auch 70:30 oder 40:60 sein? Da stellt sich mir eine ketzerische Grundsatzfrage: Weshalb brauchen wir überhaupt potenziell gefährliche Hunderassen in unserem Alltag?
Als Vertreter der Mitte/EVP konnte Patrick Siegenthaler darlegen, dass die Anpassungen wichtig sind und die Vorlage in dieser Form von unserer Fraktion unterstützt wird. Der Gesetzesentwurf erfuhr in der ersten Lesung keine Änderungen. Voraussichtlich wird er somit auch die zweite Lesung unverändert passieren.
Traktandum 2.: Interpellation von Oliver Martin, Stefan Mühlemann und Aline Indergand «Tempo 30 auf Kantonsstrassen im Thurgau»
Die Vorstösserin und die Vorstösser haben mit ihrer Interpellation Fragen zur Einführung von Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen aufgeworfen. Aus der Antwort des Regierungsrats und wie auch die Diskussion gezeigt hat, soll mit dieser Massnahme sehr zurückhaltend umgegangen werden. So sind aktuell nur in Arbon, Bischofszell, Ermatingen, Kreuzlingen, Sirnach und Steckborn solche Zonen bei ausgewiesenen Strassengefahren umgesetzt worden. Mit Ausnahme von Abklärungen in der Stadt Frauenfeld sind vorerst auch keine weiteren Tempo-30-Zonen bei Kantonsstrassen vorgesehen.
Der Sprecher der Mitte/EVP, Christoph Regli, hob nochmals hervor, dass diese Zonen ihre Berechtigung haben können, aber nur in Ausnahmefällen auf den Kantonsstrassen angewandt werden sollten. Er erwähnte, dass man sich früher über den Motorlärm beschwerte, heute aber auch der «Pneu-Lärm» zu Diskussionen Anlass gebe. Da es sich um eine Interpellation handelte, musste der Rat auch keinen Entscheid fällen.
Die Behandlung der Traktanden drei (Interpellation von Isabelle Vonlanthen, Marina Bruggmann, Erika Hanhart und Käthi Zürcher «Chronisches Fatigue Syndrom/Long Covid: Was unternimmt der Kanton Thurgau?») und vier (Interpellation von Matthias Kreier, Erika Hanhart, Josef Gemperle, Stefan Leuthold und Martin Nafzger «Carbon Farming – wo steht der Thurgau?») musste aus zeitlichen Gründen auf die nächste Sitzung verschoben werden.
Präsentation Verein AachThurLand
Im Anschluss an die Grossratssitzung trafen sich die Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf dem WEGA-Gelände. Als erstes besuchten sie eine attraktive Präsentation des Vereins AachThurLand, welcher die Wohn- und Arbeitsregion der Gemeinden Sulgen, Kradolf-Schönenberg, Erlen und Hohentannen umfasst.
Faultativer WEGA-Imbiss
Der anschliessende fakultative WEGA-Imbiss mundete sehr. So konnten die Ratsmitglieder in der Folge gestärkt ihren individuellen Messe-Besuch antreten.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des Grossen Rats findet am Mittwoch, 23. Oktober 2024 wiederum als Halbtagessitzung statt. Sie ist wie immer öffentlich.
Besuch einer Sitzung des Grossen Rats
Falls Sie live eine Sitzung des Grossen Rats besuchen wollen, kommen Sie doch einmal ins Ratshaus Weinfelden und schauen Sie uns Politikerinnen und Politiker während unserer Parlamentsarbeit von der Zuschauertribüne «über die Schulter». Sitzungsbeginn ist jeweils um 09:30 Uhr. Die Sitzungsdaten finden Sie auf der Homepage des Kantons: https://parlament.tg.ch/sitzungen-protokolle/sitzungstermine.html/5755