Bericht aus der Die Mitte | EVP-Fraktion und dem Grossen Rat vom 18. August 2023 von Kantonsrat Benno Schildknecht, Hagenwil
22. August 2023
Mit dem heutigen Mittwoch startet der Grosse Rat nach den Sommer-ferien wieder mit der gewohnten Arbeit.
Nach der Begrüssung und der Erfassung der Präsenz verliest der Ratspräsident Andreas Zuber zwei Schreiben.
Regierungsrätin Monika Knill, SVP, wird das Amt per 31. Mai 2024 nach 16 Jahren Regierungstätigkeit an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger übergeben.
Regierungsrätin Cornelia Komposch, SP, wird ebenfalls per 31. Mai 2024, nach 9 Jahren Amtszeit, zurücktreten. Dabei sind gesundheitliche Probleme ausschlaggebend.
Der Rat nimmt diese beiden Rücktritte überrascht zur Kenntnis.
Als erstes legt Celina Hug, (glp Romanshorn) das Amtsgelübde ab. Sie ist die Nachfolgerin von Hanspeter Heeb.
Die nächsten drei Traktanden, die Rechenschaftsberichte 2022 des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts und der Rekurskommission in Anwaltssachen werden alle ohne Wortmeldungen gutgeheissen.
«Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung»
Nach einigen kleinen redaktionellen Anpassungen wird dieses Gesetz mit 91 Ja zu 25 Nein in der Schlussabstimmung genehmigt. Das Behördenreferendum kommt nicht zustande.
Antrag: «Freiwilligenarbeit sichtbar machen und fördern.»
Dieses Traktandum wird im Rat recht kontrovers diskutiert. Nach der Meinung der Vorstösserinnen und Vorstösser soll die Freiwilligenarbeit im Kanton genau erfasst werden, dies mit dem Ziel, diese Arbeit auch irgendwie zu belohnen.
Es sind sich alle Referentinnen und Referenten einig, Freiwilligenarbeit ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbar. Ob mit einer solchen Studie auch alle Freiwilligenarbeit in Vereinen, Politik, Gemeinden und in der Nachbarschaftshilfe etc. erfasst werden kann, darin scheiden sich die Geister.
Obwohl der Regierungsrat den Vorstoss zur Ablehnung empfahl, wird der Antrag knapp mit 59 Ja zu 55 Nein bei 3 Enthaltungen angenommen.
Motion «Änderung des Gesetzes über die Finanzierung von Pflegeverhältnissen vor und nach der Volljährigkeit – analog der Alimenten-Bevorschussung»
Mit 18 Jahren ist eine Person zwar volljährig, für eine wirtschaftliche Selbständigkeit ist im Idealfall aber ein Abschluss der Grundausbildung nötig.
Mit diesem Vorstoss wollen die Motionärinnen und Motionäre erreichen, dass Personen aus Pflegeverhältnissen die gleichen Möglichkeiten haben wie Jugendliche aus «normalen» Familien. Das heisst, dass sie ohne zurückzuzahlende Sozialhilfeschulden, die sich während der Lehre oder bis zum 25. Altersjahr äufnen, ins Leben starten können.
Der Rat stimmt den Motionärinnen und Motionären mehrheitlich zu, so dass die Thurgauer Gesetzgebung angepasst wird.
Motion: «Thurgauer Sport- und Kulturförderung im Gleichschritt»
Die Motionäre hinterfragen die Verteilung der Swisslosgelder im Thurgau. Sie wollen einen Verteilschlüssel von 1/3 zu 2/3 für Sport und Kultur.
Aktuell fliessen jährlich 3.6 Mio. in den Sportfonds, in den Kultur- (Lotteriefonds) rund 15 Mio. Der Verteilschlüssel 25% zu 75% wurde vom Regierungsrat per Mai 2023 zu Gunsten des Sports geändert. Der Regierungsrat beantragte, die aktuelle Lösung beizubehalten. Mit einer fixen Zuteilung der Gelder kann schlecht auf spezielle Anlässe reagiert werden.
Die Motion wird aber mit 62 Ja zu 45 Nein bei 9 Enthaltungen für erheblich erklärt.